Das Schießen auf offenen Schießständen ist nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg unter Beachtung der entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln sowie mit eingeschränkten Personenzahlen gestattet. Nach zweieinhalb Monaten Stillstand im Verein haben wir uns aufgrund der anstehenden Abgaben der Meldungen … Teilöffnung der Schießstände weiterlesen
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